Die Schulbegleitung und Inklusionsassistenz
Unser Selbstverständnis:
Wir arbeiten auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und bilden uns regelmäßig, auf Basis fortwährender Evaluation, fort. Unsere Mitarbeiter/innen haben immer die Möglichkeit kostenlos am hauseigenen Kursprogramm teilzunehmen.
Sie benötigen eine Schulbegleitung?
Gerne beraten wir Sie
Der Weg vom Antrag bis zur Betreuung:
1: Bedarf feststellen lassen
- Ärztliche Diagnose: Lassen Sie den Unterstützungsbedarf durch einen Facharzt oder Psychotherapeuten bestätigen, der eine Diagnose stellt (z.B. bei ADHS, Autismus, Angststörungen).
- Stellungnahme der Schule: Bitten Sie die Schule um eine schriftliche Stellungnahme, die den konkreten Unterstützungsbedarf im Schulalltag beschreibt.
Schritt 2: Zuständiges Amt finden
- Jugendamt: Zuständig bei seelischen Behinderungen oder drohenden seelischen Behinderungen (§ 35a SGB VIII).
- Sozialamt/Eingliederungshilfe: Zuständig bei körperlichen oder geistigen Behinderungen (§ 112 SGB IX).
Schritt 3: Antrag stellen
- Formlos starten: Reichen Sie ein formloses Schreiben bei der zuständigen Behörde ein und begründen Sie den Antrag.
- Unterlagen beifügen: Fügen Sie alle ärztlichen Berichte, Diagnosen und die schulische Stellungnahme bei.
- Prüfung: Das Amt prüft den Bedarf und erlässt einen Bescheid.
Schritt 4: Schulbegleitung finden
- Auswahl: Nach Bewilligung haben Sie die Wahlfreiheit, einen anerkannten Anbieter aus der Region auszuwählen, der die passende Unterstützung vermittelt.