Die Schulbegleitung und Inklusionsassistenz


Unser Selbstverständnis:


Wir arbeiten auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und bilden uns regelmäßig, auf Basis fortwährender Evaluation, fort. Unsere Mitarbeiter/innen haben immer die Möglichkeit kostenlos am hauseigenen Kursprogramm teilzunehmen.


Sie benötigen eine Schulbegleitung? 

Gerne beraten wir Sie

Kontakt






Der Weg vom Antrag bis zur Betreuung:

1: Bedarf feststellen lassen


  • Ärztliche Diagnose: Lassen Sie den Unterstützungsbedarf durch einen Facharzt oder Psychotherapeuten bestätigen, der eine Diagnose stellt (z.B. bei ADHS, Autismus, Angststörungen).
  • Stellungnahme der Schule: Bitten Sie die Schule um eine schriftliche Stellungnahme, die den konkreten Unterstützungsbedarf im Schulalltag beschreibt.


Schritt 2: Zuständiges Amt finden


  • Jugendamt: Zuständig bei seelischen Behinderungen oder drohenden seelischen Behinderungen (§ 35a SGB VIII).
  • Sozialamt/Eingliederungshilfe: Zuständig bei körperlichen oder geistigen Behinderungen (§ 112 SGB IX).


Schritt 3: Antrag stellen


  • Formlos starten: Reichen Sie ein formloses Schreiben bei der zuständigen Behörde ein und begründen Sie den Antrag.
  • Unterlagen beifügen: Fügen Sie alle ärztlichen Berichte, Diagnosen und die schulische Stellungnahme bei.
  • Prüfung: Das Amt prüft den Bedarf und erlässt einen Bescheid.


Schritt 4: Schulbegleitung finden


  • Auswahl: Nach Bewilligung haben Sie die Wahlfreiheit, einen anerkannten Anbieter aus der Region auszuwählen, der die passende Unterstützung vermittelt.